KOSTEN
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung in meiner Praxis. Die Abrechnung über die Versichertenkarte einer gesetzlichen Krankenkasse ist möglich.
Private Krankenversicherung
Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten der Behandlung, wenn Psychotherapie zum Bestandteil des Versicherungsvertrages zählt. Ich rechne nach den Maßgaben der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten ab (GOÄ/GOP).
Beihilfeberechtigte
Auch die Beihilfestelle erstattet die Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für eine Behandlung oder Beratung in unserer Praxis natürlich auch selbst tragen. Grundlage der Abrechnung bei Selbstzahlern ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.
Coaching
Der Preis für Coaching lehnt sich ebenfalls an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten an und wird je nach Art und Umfang des Coachings vereinbart.